Steuererklärung bei Abgabe-Pflicht

Steuerpflichtig, sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Die Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung gilt aber nur für:

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Vorteile einer Steuersoftware

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Schnell

Im Schnitt ist Deine Steuererklärung in 60 Minuten fertig für die Abgabe.

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Günstig

Ab 8 Euro je Steuererklärung. Die Kosten einer Software kannst du im nächsten Jahr von der Steuer absetzen.

Fehlerfrei

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Assistenten führen Dich Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung und helfen, alles korrekt und fehlerfrei auszufüllen. Eine abschließende Fehlerprüfung ist Standard.

Icon höhe Rückerstattungen

Höhere Rückerstattung

Du bekommst aktiv Hinweise auf absetzbare Ausgaben. Die Steuerrückerstattung fällt dadurch oft noch deutlich höher aus.

Icon sicher

Sicher

Deine Angaben werden automatisch in das offizielle Steuerformular und via Elster-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt übertragen.

Icon benutzerfreundlich

Benutzerfreundlich

Die Bedienung der Programme ist einfach und intuitiv. Steuer-Software hilft und verzichtet auf Fachvokabular.

Icon Kein Elster

Ohne Elster

Du brauchst kein Elster Zertifikat um deine Steuererklärung abzugeben. Das bedeutet, du musst dich auch nicht bei Elster registrieren.

Icon Datenübernahme

Datenübernahme

Im nächsten Jahr kannst du mit 1 Klick deine Daten übernehmen. So sparst du viel Zeit.

Icon Abgabe freiwillig

Abgabe ohne Pflicht

Die Abgabe der Steuererklärung bleibt jedes Jahr freiwillig, solange du nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet bist. Es entsteht keine Pflicht für weitere Steuererklärungen in Folgejahren.

Steuersoftware für Selbständige & Gewerbe im Vergleich

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Anbieter*

Gesamtbewertung

4 Sterne

Online-Bewertungen

(via Trustpilot)

4,6

4,5

4,1

4,7

4,5

3,2

Typ

Steuer-App
Universal-Software
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Steuer-Chat-App
Online Finanzamt Software

Plattform

App & Browser
PC / Mac
Browser
Browser
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Browser

Preis

ab 39,99 €

Lizenz für 1 Abgabe

ab 27,95 €

Lizenz für 3 Abgaben

ab 39,99 €

Lizenz für 5 Abgaben

ab 34,99 €

Lizenz für 1 Abgabe

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Lizenz für 1 Abgabe

0,- €

1 Abgabe je Account

Usability

(Übersichtlichkeit, Anleitung und Verständlichkeit)

Funktionsumfang

(Steuerfälle,  Steuertipps, integrierte Steuerrechner)

Besonderheit

sehr schnell, Sofortauszahlung von 50% der Steuererstattung

100% Datenschutz, Prüfung auf Richtigkeit

Import der Buchhaltung aus Lexoffice

Prüfung auf Richtigkeit

sehr schnell, sehr einfach und verständlich

kostenlos, ideal wenn man Steuerformulare versteht

Selbständige / Gewerbetreibende



bedingt geeignet
Arbeitnehmer 

(ohne Nebenjobs)

Ehepaare

(gemeinsame Steuererklärung)



*für 59,95€


bedingt geeignet

Studenten + Azubis



bedingt geeignet
Rentner

(gesetzl. Rente)



bedingt geeignet
Rentner

(Private Rente)



bedingt geeignet

Vermieter



bedingt geeignet

Photovoltaik

(priv. Anlage)


*PLUS Version


bedingt geeignet


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Kurze Vorschau der Steuersoftware

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Smartsteuer

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SteuerSparErklärung

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Steuerbot führt per Chat sehr verständlich und spielend einfach durch die Steuererklärung. 

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Wundertax

Zügig durch die Steuererklärung. Software ist einfach verständlich und übersichtlich gestaltet.

Wann besteht eine Steuererklärung Pflicht?

Pflichtveranlagung: Steuerpflicht für Arbeitnehmer

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet. Lohnenswert ist sie in vielen Fällen aber trotzdem, um verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen zu können. 

Eine Pflicht zur Abgabe entsteht unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Für dich und deinen Ehepartner erfolgt eine Abrechnung in der Steuerklasse 5 oder 6 und wenigstens einer von euch bezieht Arbeitslohn.
  • Du nutzt Freibeträge beim Lohnsteuerabzug.
  • Du beziehst Lohnersatzleistungen, zum Beispiel das Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld.
  • Dein Arbeitgeber wendet bei deiner Abfindung die Fünftelregelung für den Lohnsteuerabzug an.
  • Du hast deinen Wohnsitz zwar nicht in Deutschland, lässt dich aber fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln.
  • Es besteht ein Verlustvortrag.
  • Du hast auf deiner Lohnsteuerkarte einen Ehepartner eingetragen, der im EU-Ausland lebt.
  • Du bist als Arbeitnehmer geschieden und hast im selben Jahr wieder geheiratet.
  • Du beziehst Lohn von mehreren Arbeitgebern.

Abgabepflicht für Nichtarbeitnehmer

Du bist Rentner, Gewerbetreibender, Selbstständiger oder Vermieter? Eine Abgabepflicht kann auch für diese Gruppen von Nichtarbeitnehmern bestehen. Du musst in diesem Fall die Grundfreibeträge im Blick behalten. Diese ändern sich jedes Jahr ein wenig. Überschreitest du sie, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für Alleinstehende liegt der Grundfreibetrag im Jahr 2022 bei 10.347 Euro und bei 20.694 Euro für Verheiratete (Grundfreibetrag 2023: 10.908 Euro und 21.816 Euro für Verheiratete).

Auch wenn du einen Verlustvortrag geltend machen möchtest, gerätst du automatisch in die Pflichtveranlagung.

Weiterhin ist es möglich, dass du keine der genannten Voraussetzungen erfüllst und das Finanzamt dich dennoch zur Abgabe auffordert.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Für Rentner gilt, dass diese den Grundfreibetrag im Blick behalten sollten. Liegst du mit allen deinen Einnahmen zusammengerechnet über dem Grundfreibetrag, bist du von der Pflichtabgabe betroffen.

Wie hoch dieser Grundfreibetrag ausfällt, hängt vom betrachteten Jahr ab, für das du eine Steuererklärung abgeben möchtest. Der Grundfreibetrag gilt dabei für den steuerpflichtigen Teil der Rente. Im Jahr 2022 beträgt der Grundfreibetrag 10.347 Euro bzw. bei 20.694 Euro bei zusammenveranlagten Ehepartnern (Grundfreibetrag 2023: 10.908 Euro und 21.816 Euro für Verheiratete).

Bei der Betrachtung sind Einnahmen wie die gesetzliche Rente, Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus Nebenjobs zu berücksichtigen, ebenso wie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Abgabefristen für die Steuererklärung beachten

Besteht eine Abgabepflicht, hast du normalerweise bis Ende Juli des folgenden Jahres Zeit für die Übermittlung der Steuererklärung. Bis zum 31. Juli musst du diese also spätestens für das Vorjahr abgeben. Mehr Zeit hast du, wenn du die Steuererklärung mithilfe von professionellen Beratern erstellst. In diesem Fall verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Seit der Corona-Pandemie gelten jedoch abweichende Abgabefristen. Der genaue Abgabetermin hängt vom betrachteten Jahr ab. Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gelten wieder die normalen Fristen.

Abgabefrist für die Steuererklärung 2022

Machst du deine Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 selbst? Dann hast du noch bis zum 02. Oktober 2023 Zeit!
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Wie kann man die Abgabefrist verlängern?

Die Beantragung einer Fristverlängerung ist möglich, wenn du der Meinung bist, dass du den vorgesehenen Termin nicht mehr einhalten kannst. Entscheidend ist, dass du deine Anfrage gut begründen kannst. Denn eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wenn du Erfolg hast, räumt dir die Behörde eine neue Frist ein. Einen Anspruch auf die Verlängerung hast du jedoch nicht. 

Ohne einen Antrag ist eine Fristverlängerung nur möglich, wenn du deine Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellst. Die Frist verlängert sich dann bis Ende Februar des übernächsten Jahres. 

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Abgabepflicht der Steuererklärung

Eine Einkommenssteuererklärung ist nicht für jeden Arbeitnehmer, Auszubildenden oder Studenten verpflichtend. Wenn Du zum Beispiel ledig bist und neben Deiner Arbeitnehmer-Beschäftigung nicht selbstständig bist, musst du aller Voraussicht keine Steuererklärung abgeben.

Da das Finanzamt bei jedem Arbeitnehmer jeden Monat die Einkommensteuer des Gehalts einbehält, kann das ggf. bei keinen weiteren Einkünften ausrechend sein.

Allerdings kannst du dann auch keine angefallenen Kosten geltend machen und ggf. mit einer Rückerstattung rechnen.

Nein, die frühere Abgabe einer Steuererklärung bei der Einkommensteuer verpflichtet dich nicht dazu, diese in der Zukunft zu wiederholen. Du kannst dich jederzeit wieder dafür entscheiden, keine Steuererklärung abzugeben. Das gilt für den Fall, dass du nicht von der Abgabepflicht betroffen bist.

Beamte sind mit ihren Einkünften ebenfalls von der Einkommensteuer betroffen. Auch hier gilt wieder, dass die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung von der Höhe des Einkommens abhängt. Grundsätzlich gelten die gleichen Regelungen wie bei Arbeitnehmern. Neben den Beamtenbezügen sind auch die Nebeneinkünfte zu berücksichtigen. Eine Abgabepflicht kann bei dieser Gruppe aber auch entstehen, wenn die Vorsorgepauschale die anzuerkennenden Versicherungsbeiträge übersteigt, was bei Beitragserstattungen der Fall sein kann.
Tatsächlich sind einige bestimmte Berufsgruppen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dazu gehören zum Beispiel Selbstständige. Von dieser Pflicht sind Lehrer jedoch nicht betroffen. Hier ist dennoch zu prüfen, ob sich mit einer freiwilligen Abgabe Steuern sparen lassen.
In einigen Fällen bist du von der Abgabepflicht bei der Einkommensteuererklärung nicht betroffen. Das gilt zum Beispiel bei Arbeitnehmern in der Steuerklasse 1, die nur einen Arbeitgeber haben. Oder du beziehst mit deinem Ehepartner nur Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung und nutzt die Steuerklassenkombination IV/IV. Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung ist dann aber weiterhin möglich.
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung solltest du nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gerade seit dem Jahr 2019 fallen die Sanktionen in diesem Zusammenhang noch einmal strenger aus. Versäumst du die Frist zur Abgabe, musst du einen Verspätungszuschlag zahlen. Diesen zahlst du zur ohnehin fälligen Steuer. Der Verspätungszuschlag entspricht 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer – und zwar pro angefangenen Monat. Zudem beträgt er mindestens 25 Euro. Je länger du also den Termin überschreitest, desto höher fällt der Verspätungszuschlag aus. Noch schärfere Sanktionen sind möglich in Form eines Zwangsgelds, von Verspätungszinsen oder einer Steuerschätzung.

Hier listen wir Dir einmal alle Fälle auf, die es für Dich verpflichtend macht, eine Steuererklärung abzugeben:

  • Deine Nebeneinkünfte des relevanten Jahres haben 410 Euro überstiegen.
  • Du hast Lohn von verschiedenen Arbeitgebern erhalten.
  • Du hast Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen.
  • Dein Ehepartner ist genauso wie du Arbeitnehmer*in und einer von beiden ist in der Steuerklasse V oder VI oder IV mit eingetragenem Faktor.
  • Du hast in diesem Jahr Lohnersatzleistungen über 410 € erhalten (z.B. Krankengeld).
  • Du hast eine Abfindung oder Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit erhalten, für die bereits beim Lohnsteuerabzug die günstige Fünftelregelung angewendet wurde.
  • Du hast Sonderzahlungen erhalten und in diesem Jahr auch den Arbeitgeber gewechselt.
  • Du wurdest im relevanten Jahr geschieden oder Dein Partner ist gestorben und einer der Ehepartner hat im gleichen Jahr wieder geheiratet.

Selbst wenn Du nicht zu einer Gruppe gehörst, die verpflichtet ist, jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung einzureichen, kann das Finanzamt Dich trotzdem dazu auffordern.

Das Finanzamt meldet sich meist, wenn es eine sogenannte Kontrollmitteilung über etwaige Einkünfte erhalten hat. Das liegt zum Beispiel bei einer Erbschaft, Schenkung oder Zinserträgen vor.